Statuten des Elternvereins Hunzenschwil
1. Name und Sitz
Der Elternverein Hunzenschwil ist ein politisch und konfessionell neutraler Verein mit Sitz in Hunzenschwil im Sinne von Art. 60 ff des Schweiz. Zivilgesetzbuches.
2. Zweck des Vereins
Der Verein hat das Ziel, sich für das Wohl der Kinder einzusetzen, insbesondere mit:
  • Bildungs- und Informationsveranstaltungen in Erziehungs- und Schulfragen
  • einer Vertiefung des Kontaktes zwischen Eltern, Schule und Behörden
  • Freizeitangeboten für die Jugend
  • dem Betreiben der Spiel- und Krabbelgruppen
3. Mitgliedschaft
Mit der Einzahlung des von der Generalversammlung festgelegten Beitrages wird die Mitgliedschaft der Einzahlenden sowie seiner/ihrer Familie für das laufende Jahr erklärt. Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt zwischen Fr. 20.-- und Fr. 50.--. Jedes mündige Mitglied verfügt über eine Stimme. Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
4. Austritt und Ausschluss
Der Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Die Kündigung erfolgt schriftlich an den/die PräsidentIn. Bei Austritt im Laufe des Jahres werden keine Beiträge zurückerstattet, auch nicht anteilsmässig.
Ein Mitglied kann jederzeit unter Angaben von triftigen Gründen ausgeschlossen werden. Die Organisationsgruppe fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.
5. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
  • die Generalversammlung
  • die Organisationsgruppe
  • zwei RechnungsrevisorInnen
6. Die Generalversammlung
Das oberste Organ ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet in den ersten vier Monaten des Kalenderjahres statt. Zur Generalversammlung werden die Mitglieder drei Wochen zum voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.
Die Generalversammlung wählt die Organisationsgruppe sowie zwei RechnungsrevisorInnen.
Der Generalversammlung obliegt die Abnahme der Jahresrechnung und des Revisionsberichtes.
Die Generalversammlung setzt den Mitgliederbeitrag fest.
7. Die Organisationsgruppe
Sie besteht aus PräsidentIn, KassierIn und mindestens drei weiteren Personen. Die Amtsdauer beträgt für alle ein Jahr. Die Organisationsgruppe vertritt den Verein gegen aussen und führt die laufenden Geschäfte.
8. Finanzielle Mittel
Die finanziellen Mittel bestehen aus:
  • Mitgliederbeiträgen
  • Beiträgen von Gönnern und Zuwendungen von Behörden
Die Spiel- und Krabbelgruppen sind selbsttragend.
9. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
10. Auflösung
Über die Verwendung des Vermögens im Falle der Auflösung entscheidet die Generalversammlung.

Diese Statuten wurden durch die Generalversammlung vom 11. März 2010 genehmigt.

Statuten im PDF-Format